1. Steuern + Handelsrecht Aktuell
WP/StB Michael Liedtke, Geschäftsführung Schneider + Partner GmbH | StB Dr. Sybille Wünsche, Team Beratung Schneider + Partner GmbH
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und in gewohnter Weise hält der Gesetzgeber zahlreiche steuerliche Änderungen in verschiedenen Gesetzesvorhaben bereit, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen oder bereits vor dem Jahresende in Kraft getreten sind. So werden beispielsweise umfangreiche Änderungen im Bewertungsgesetz erwartet. Die Neuerungen sind insbesondere für die Bemessungsgrundlage im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungsteuer und für die sog. Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer relevant. Daneben sind Maßnahmen zur steuerlichen Erleichterung von kleinen Photovoltaik-Anlagen sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer geplant. Damit soll der Ausbau regenerativer Energien forciert werden. Im Bereich des Steuerverfahrensrechts steht die punktuelle Modernisierung der Durchführung von Außenprüfungen auf der Agenda. Letztlich sollen Außenprüfungen künftig früher begonnen und schneller abgeschlossen werden. Wir verschaffen Ihnen ebenso einen Überblick über aktuelle Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen und geben Ihnen, zur Vermeidung künftiger Risiken, Hinweise.
2. Lohnsteuer + Sozialversicherung 2023
Daniela Hartmann, Teamleiterin Personalwesen Schneider + Partner GmbH | RA Severin Liessem, Team Beratung Schneider + Partner GmbH
Wir informieren Sie über aktuelle Änderungen zum Jahreswechsel aus dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und zeigen aktuelle Themen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Im Bereich des Arbeitsrechts informieren wir zu Regelungen des Nachweisgesetzes, Arbeitszeitenaufzeichnungen sowie Urlaub und Krankheit bei geringfügig Beschäftigten.
3. Gesellschaftsrecht Aktuell
RA Tino Lerche, Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH
Update zum Umwandlungsrecht: Umsetzung der Europäischen Umwandlungsrichtlinie
Mit dem seit Juli 2022 vorliegenden Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) beabsichtigt der Gesetzgeber, die Europäische Umwandlungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Herzstück des Gesetzgebungsvorhabens ist die Herstellung eines europaweit einheitlichen gesetzlichen Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel) von Kapitalgesellschaften. In diesem Rahmen soll insbesondere auch der digitale Austausch zwischen den beteiligten Registergerichten der Mitgliedstaaten verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Rechte der Minderheitsgesellschafter für innerstaatliche wie für grenzüberschreitende Umwandlungen vereinheitlicht und deren Schutz teilweise gestärkt werden. Neuregelungen sieht der Gesetzentwurf ferner für den Schutz und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer der an der grenzüberschreitenden Umwandlung beteiligten Gesellschaften sowie im Hinblick auf den Gläubigerschutz vor. Das UmRUG soll zum 31. Januar 2023 in Kraft treten. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf die praxisrelevanten Neuerungen.