1. Steuern + Handelsrecht Aktuell
WP/StB Michael Liedtke, Geschäftsführung Schneider + Partner GmbH | StB Dr. Sybille Wünsche, Team Beratung Schneider + Partner GmbH
Bereits im Vorfeld der vergangenen Bundestagswahlen wurden verschiedene Gesetzesänderungen verabschiedet, die nun zum Jahreswechsel in Kraft treten oder bereits in Kraft getreten sind. Zu letzteren zählen beispielsweise Modifikationen im Bereich der Grunderwerbsteuer. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand und zeigen, welche Änderungen zu beachten sind. Im neuen Jahr werden die Feststellungserklärungen für die Grundstückswerte für die bereits im Jahr 2019 reformierte Grundsteuer elektronisch abzugeben sein. Insoweit möchten wir Sie auf den sich daraus
ergebenden Handlungsbedarf hinweisen. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Ausblick auf die Reformvorhaben der neuen Bundesregierung. Die Finanzverwaltung hat sich ebenso zu zahlreichen Themen positioniert. So wurde ein Anwendungsschreiben zur Sofort-Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter veröffentlicht, sowie eine nunmehr geänderte Auffassung zur Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick zu diesen und weiteren Verwaltungsanweisungen. Auch zu aktuellen Rechtsprechungen möchten wir Sie informieren und geben Ihnen, zur Vermeidung künftiger Risiken, Hinweise.
2. Lohnsteuer + Sozialversicherung 2022
Daniela Hartmann, Teamleiterin Personalwesen, Schneider + Partner GmbH
Wir informieren Sie über wichtige Neuerungen im Bereich Personalwesen und geben Ihnen lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Hinweise und Tipps im Zusammenhang mit der elektronischen AU-Bescheinigung, Neuerungen zum Kurzarbeitergeld (KUG), neuen Beitragsbemessungsgrenzen und anderen Größen sowie zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
3. Gesellschaftsrecht Aktuell
RA Tino Lerche, Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH | RA Torsten Ellke, Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH
Neuerungen zur Privilegierung von Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife bei der GmbH (Neufassung § 15b InsO) mit Exkurs zur Verpflichtung zur Liquiditätsplanung nach StaRUG // RA Torsten Ellke
Durch das am 01. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wurde die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern von Handelsgesellschaften mit beschränktem Haftungsfonds (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden, einheitlich in § 15b InsO geregelt. Dabei wurden die Anforderungen an privilegierte Zahlungen neu gefasst, wodurch sich das Haftungsrisiko erhöht hat. Zugleich hat der Gesetzgeber die
Möglichkeit einer Einschränkung der Haftung vorgesehen. Wir stellen die wesentlichen praxisrelevanten Änderungen übersichtlich vor.
Ausblick auf die Änderungen im Personengesellschaftsrecht insbesondere für die GbR durch das MoPeG // RA Tino Lerche
Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat mit dem Beschluss des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eines der ambitioniertesten Reformprojekte der letzten Jahre im Bereich des Gesellschaftsrechts zum Abschluss gebracht. Diese „Jahrhundertreform“ des Rechts der Personengesellschaften, die zum 01. Januar 2024 in Kraft treten wird, bringt vor allem weitreichende strukturelle Änderungen für die BGB-Gesellschaft (GbR) mit sich. Der Gesetzgeber nimmt mit dem erklärten Ziel, das Recht an die praktischen Bedürfnisse des Rechtsverkehrs anzupassen, sowohl Neuregelungen hinsichtlich der Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander als auch der Rechtsbeziehungen der Gesellschaft gegenüber Dritten vor. Darüber hinaus werden durch das MoPeG die Regelungen zur Offenen Handelsgesellschaft und zur Kommanditgesellschaft punktuell reformiert. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf die wesentlichen Neuregelungen und deren praktische Folgen.