Verpflichtender Verwendungsnachweis bei SAB Darlehen „Sachsen hilft sofort“
Wir laden Sie herzlich zu unserem Online-Seminar "Achtung: Verpflichtender Verwendungsnachweis bei SAB Darlehen „Sachsen hilft sofort“. Umfassend und kompakt informieren wir Sie über den verpflichtenden Verwendungsnachweis bei der SAB.
Seien Sie herzlich eingeladen am Mittwoch, den 24. Mai 2023 von 10:00 bis 10:30 Uhr am Online-Seminar per Teams teilzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 vergab die SAB die zinsfreien Soforthilfedarlehen „Sachsen hilft sofort“ mit einer Tilgungsfreiheit von drei Jahren. Dieser Betriebsmittelkredit sollte den Unternehmen zur Deckung von Liquiditätsbedarfen infolge unverschuldeter Umsatzrückgänge aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und -Maßnahmen dienen. Laut den Bestimmungen in den Darlehnsverträgen muss bis zur Fälligkeit der ersten Tilgungsrate (regelmäßig im 2. Quartal 2023) ein Verwendungsnachweis bei der SAB eingereicht werden, um den Liquiditätsengpass in den ersten vier Monaten nach Antragstellung nachzuweisen. Dieser Verwendungsnachweis ist auch Voraussetzung für den Erhalt des Tilgungszuschusses!
Im Rahmen unserer Veranstaltung möchten wir näher auf die Berechnung des erforderlichen Liquiditätsengpasses eingehen sowie Ihnen den vorgegeben Verwendungsnachweis der SAB vorstellen.