Erneute EuGH-Vorlage – Die umsatzsteuerliche Organschaft auf dem Prüfstand
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Online-Seminar „Erneute EuGH-Vorlage – Die umsatzsteuerliche Organschaft auf dem Prüfstand“. Umfassend und kompakt informieren wir Sie über die Hintergründe des Ersuchens, die darin aufgeworfenen Rechtsfragen und mögliche Auswirkungen für bestehende Organschaften.
Seien Sie herzlich eingeladen, am Mittwoch, dem 21. Juni 2023, von 11:00 bis 11:30 Uhr am Online-Seminar per Teams teilzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die umsatzsteuerliche Organschaft dient in vielen Fällen als Gestaltungsinstrument für Unternehmer, die aufgrund einer Steuerfreiheit nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Bildungsstätten). Nichtabziehbare Vorsteuerbeträge lassen sich bislang für derartige Unternehmen durch Bildung von Organschaften vermeiden, da die Leistungen zwischen den verbundenen Unternehmen nicht steuerbare Innenumsätze darstellen. Diesbezüglich hat der BFH kürzlich ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Konkret geht es um die Frage, ob an der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen nach deutschem Recht weiterhin festgehalten werden kann. Sollte der EuGH hingegen entscheiden, dass Innenumsätze wie normale Umsatzerlöse zu behandeln sind, hätte dies weitreichende finanzielle Folgen für die betroffenen Unternehmen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Hintergründe des Ersuchens, die darin aufgeworfenen Rechtsfragen und mögliche Auswirkungen für bestehende Organschaften.