Neuregelung bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen
Lohnt sich durch die Neuregelung im Jahressteuergesetz Photovoltaik jetzt noch mehr? Was dies alles für Eigentümer bedeutet, fassen wir aus steuerlicher Sicht in einem Online-Seminar zusammen und geben Infos zu Einspeisevergütung, Steuerbefreiung, Volleinspeisung und Eigenverbrauch.
Seien Sie herzlich zu unserem Online-Seminar zum Thema Neuregelung bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen am Mittwoch, den 8. März, von 10:00 bis 11:00 Uhr per Online-Zugang über Teams eingeladen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen neu geregelt. Nunmehr werden – bereits mit Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2022 – einkommensteuerfreie Einkünfte aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen erzielt. Im Bereich der Umsatzsteuer unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Wie so oft bei steuerlichen Neuregelungen, sind mit der Einführung noch Anwendungsfragen offen. Im Bereich der Umsatzsteuer hat die Finanzverwaltung Ende Januar 2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, aus dem sich zumindest erste Hinweise auf die Anwendung des Nullsteuersatzes in der Praxis ergeben. Im Rahmen unserer Veranstaltung möchten wir auf die Ausführungen der Finanzverwaltung eingehen aber auch ertragsteuerliche Anwendungsfragen beleuchten.