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Onlineseminar

Remote Work 2.0 - Rechtssicherheit zwischen neuen OECD-Vorgaben und BMF-Praxis?!

Die Flexibilität moderner Arbeitswelten ist gekommen, um zu bleiben. Doch was für Mitarbeitende ein Benefit ist – sei es die zweiwöchige „Workation“ auf Mallorca, die Begleitung des Partners bei einem Auslandsprojekt oder das dauerhafte Arbeiten vom Zweitwohnsitz in den Alpen – entwickelt sich für Unternehmen zunehmend zu einer steuerlichen Gratwanderung. Besonders das Risiko einer ungewollten Betriebsstättenbegründung im Ausland sorgt für Unsicherheit. Die Folge wäre eine Zuordnung von Unternehmensgewinnen zu einer ausländischen sogenannten Home-Office-Betriebsstätte.

Ende letzten Jahres hat die OECD mit dem Update des Musterkommentars ihre Sicht über das Vorliegen einer Home-Office-Betriebsstätte veröffentlicht und so die steuerliche Einordnung von Home-Office-Tätigkeiten im Ausland konkretisiert. Dabei erfolgt die Abgrenzung anhand zeitlicher Elemente und dem Vorhandensein eines geschäftlichen Grundes. Die deutsche Finanzverwaltung hingegen orientierte sich bislang an dem altbewährten Kriterium der Verfügungsmacht des Arbeitgebers. Das Auseinanderfallen der bisherigen deutschen Verwaltungspraxis und der internationalen Leitlinien birgt erhebliche Doppelbesteuerungsrisiken für deutsche Unternehmen mit Mitarbeitern im Ausland.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen, die steuerlichen Folgen und Hinweise zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung.

Seien Sie herzlich eingeladen, am Mittwoch, dem 11. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr am Onlineseminar per Teams teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldung

Onlineanmeldung und Informationen

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 10. März 2026 online über den nachstehenden Button an.

Den Einwahllink senden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist kostenfrei.