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In einem kompakten Online-Seminar informierten Dr. Sybille Schielenski und Michael Liedtke (beide SCHNEIDER + PARTNER GmbH) am 31. März 2025 interessierte Mandanten und weitere Teilnehmer über die wesentlichen Neuregelungen für Kleinunternehmer durch das Jahressteuergesetz 2024.

Lesen Sie hier zusammengefasst die wichtigsten Punkte:

Das Jahressteuergesetz 2024 brachte zum 01.01.2025 grundlegende Änderungen für Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht mit sich. Besonders relevant: Die neuen Umsatzgrenzen gelten ab 2025 netto und liegen nun bei 25.000 EUR im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr – basierend auf dem tatsächlich erzielten Umsatz, nicht mehr auf einer Prognose.

Was bedeutet das konkret?
• Eine Überschreitung der 100.000 EUR-Grenze führt sofort zur Steuerpflicht, aber im Gegenzug auch zum Vorsteuerabzug auf die Eingangsleistungen.
• Die Umsätze sind so lange steuerfrei, wie beide Grenzen eingehalten werden.
• Neugründer müssen den Schwellenwert von 25.000 EUR beachten.
• Neue Rechnungsformalia (u. a. Pflicht zur Angabe der neuen Kleinunternehmer-ID) sind zu beachten.
• Auch für EU-weite Umsätze kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie frühzeitig Ihre individuelle Situation – insbesondere, ob ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung) strategisch sinnvoll ist.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie die Details dieser Neuregelung tiefer verstehen und auf Ihr Unternehmen anwenden möchten.